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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2017 - L 8 SO 276/17 B |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.11.2017 - L 8 SO 276/17 B (https://dejure.org/2017,95735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. November 2017 - L 8 SO 276/17 B (https://dejure.org/2017,95735)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 28.07.2017 - S 9 SO 4031/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2017 - L 8 SO 276/17 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 8 SO 275/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10
Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2017 - L 8 SO 276/17
Der früheste Zeitpunkt für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten (Entscheidungsreife des Antrags) ist mit der Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzunehmen, also wenn dem Gericht ein gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ZPO vollständiger und damit bewilligungsreifer Antrag auf Prozesskostenhilfe vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rn. 14 f. m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 8 SO 275/17
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2017 - L 8 SO 276/17
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, der Gerichtsakte des noch anhängigen Eilverfahrens (- L 8 SO 275/17 B ER -) und der beigezogenen Verwaltungsakte des Antragsgegners (Band IV, Stand: Februar bis August 2017) verwiesen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 AY 22/20 Da in gerichtlichen Anordnungsverfahren nach § 86b Abs. 2 SGG die Glaubhaftmachung einer besonderen Eilbedürftigkeit der Sache (Anordnungsgrund) erforderlich ist, entspricht es in diesen Verfahren in besonderer Weise der anwaltlich gebotenen Sorgfalt, die Bewilligungsvoraussetzungen für eine PKH-Gewährung möglichst schon mit Antragstellung glaubhaft zu machen, damit das Gericht unverzüglich eine Entscheidung nicht nur über den Eilantrag, sondern auch im PKH-Verfahren treffen kann (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7.11.2017 - L 8 SO 276/17 B - unveröffentlicht).